Allgemeine Geschaeftsbedingungen
BEYOND THE HILL PRODUCTIONS
Malcolmson Hill Gbr.
vertreten durch Selina Malcolmson & Alina Hill
Querstraße 28, 30519 Hannover
- 1 Allgemeines/Geltungsbereich
1.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Kunden und der Malcolmson Hill Gbr. vertretungsberechtigt BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr.
Geschäftsführung: Alina Hill und Selina Malcolmson, Querstraße 28, 30519 Hannover (nachfolgend BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. genannt) diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB). Für die Angebote, Lieferungen und Leistungen der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. sind demnach ausschließlich nachstehende Bedingungen maßgebend.
1.2 Individuelle Bedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. schriftlich anerkannt werden. Die Abnahme der Leistung der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2 Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Leistungsumfang
2.1 Die Angebote der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. sind stets freibleibend. Die etwaigen als „Kostenrahmen“, „Kostenschätzung“ oder „Grobkostenkalkulation“ bezeichneten Angebote der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. sind unverbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
2.3 Eine Anzahlung in Höhe von 40% der vereinbarten Gage, wird eine Woche nach Vertragsabschluss fällig. Die Restsumme wird 3 Tage nach Veranstaltungsende fällig. Wird keine Anzahlung geleistet, entbindet dies die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. von sämtlichen Verpflichtungen. Der Vertragspartner hat den entstandenen Schaden an die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. zu erstatten.
2.4 Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam, bis sie durch BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. schriftlich bestätigt wurden. Der Vertragsabschluss kommt nur durch rechtswirksame Unterschrift beider Parteien in Schriftform zustande. Vertragsänderungen und neue Angebote müssen ebenfalls schriftlich abgefasst und von BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. bestätigt werden.
2.5 Werden Angebote nach den Angaben des Kunden und den von ihm oder der jeweiligen Eventleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. nicht für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
2.6 Zu den Leistungen der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. zählen alle Leistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. ist es gestattet, Subunternehmern und Freelancern (freie Künstler*inne) die Ausführung des Auftrages oder Teile davon zu übertragen.
2.7 Der genaue Gegenstand der Leistung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.
2.8 Aufgrund unserer hohen Qualitätsansprüche ist unser Produktionsrepertoire saisonalen, lokalen und anderen Veränderungen unterworfen.
2.9 Die Konzeption, Planung, Installation und Durchführung unserer Events sind in einem vorab vereinbarten Pauschalpreis integriert. Diesem wird mit Vertragsschluss zugestimmt.
3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Angebotspreise werden in Euro angegeben und haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
3.2 Die angebotenen Dienstleistungen und Preise verstehen sich freibleibend. Alle Preise unserer Angebote gelten nur für den Gesamtauftrag und für die angebotene Personenzahl.
3.3 Die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
3.4 Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise schließen Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und etwaige Versandkosten mit ein.
3.5 Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. erfolgen. Sie ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnung der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.
3.6 Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. in Rechnung gestellt.
3.7 Die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
3.8 Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang zur Zahlung fällig.
3.9 Darüber hinaus ist die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse nach folgenden zwei Alternativen zu verlangen:
Entweder I.
- 40 % der vereinbarten Gage bei Auftragserteilung,
- 30 % am 1. Veranstaltungstag,
- 30 % der vereinbarten Vergütung bei Erhalt der Endabrechnung. #
oder II.
- 50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung,
- 50 % der vereinbarten Vergütung bei Erhalt der Endabrechnung.
3.10 Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
3.11 Bei Zahlungsverzug nach Mahnung ist die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank). Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt unbenommen.
3.12 Die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung der Ziffer 7.4 dieser Bedingungen.
4 Aufrechnung und Abtretung
4.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
4.2 Die Rechte des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. übertragbar.
5 Transport, Verpackung, Liefertermine
5.1 Die in der konkret getroffenen Vereinbarungen angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich.
5.2 Die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. wird von der Leistungsverpflichtung frei, wenn sie an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die sie trotz der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte. Dazu zählen höhere Gewalt, Betriebsstörungen wie Streik oder Aussperrung, behördlichen Eingriffen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe u. ä. und wenn dadurch die Leistungserbringung unmöglich wird. Hierbei ist es unerheblich, ob die angegebenen Hinderungsgründe beim Auftraggeber oder bei der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. eintreten.
5.3 Wird die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. gemäß §5.2 von der Leistungsverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers.
5.4 Der Auftraggeber ersetzt der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. alle zur Durchführung des Auftrages bis zum Zeitpunkt des Eintritts eines Ereignisses gemäß §5.2 bereits entstandenen erforderlichen Kosten.
5.5 Die beauftragten Künstler*innen reisen stets auf Kosten der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. Die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. übernimmt jedoch keine Haftung für Ausfälle oder Verspätung durch Flug-, Bahn- oder Straßenverkehr.
5.6 (Liefer-) Gegenstände (Requisiten, Verbrauchsmaterialien und Bühnenelemente) nach Ziffer 5.5
5.7 Transportschäden sind der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. unverzüglich anzuzeigen. Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen des Kunden abgetreten.
5.8 Gegenstände des Kunden, die zur Leistungserbringung der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. genannten Ort angeliefert werden. Die Rücklieferung solcher Teile erfolgt unfrei ab Verwendungsort und auf Gefahr des Kunden.
5.9 Der von der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. unverschuldete Untergang auf dem Transport oder das Abhandenkommen der angelieferten Materialien am Verwendungsort gehen zu Lasten des Kunden.
6 Abnahme, Gefahrübergang, Annahmeverzug
6.1 Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. zu dem vereinbarten Installationstermin verpflichtet.
6.2 Abnahmepflicht entsteht nach finaler Projektentwicklung und Bestätigung durch den Kunden.
6.3 Noch ausstehende Teilleistungen oder die Beseitigung von Mängeln werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. behoben. Sofern sie die Funktion des Leistungsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.
6.4 Kann die Leistung der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, diesem nicht zur Verfügung gestellt werden, geht die Gefahr am Tage des Zugangs der Fertigstellungsanzeige auf den Kunden über. Die Leistung der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. gilt dann als erfüllt.
6.5 Befindet sich der Kunde mit der Abnahme der Leistung der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. in Verzug und leistet er eine angeforderte Vorauszahlung nicht, so ist die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. berechtigt, einen pauschalen Schadensersatzanspruch neben etwa bereits entstandenen Produktionskosten in Höhe von 40% des Netto-Wertes geltend zu machen. Bei speziell für den Auftraggeber erstellten Produktionen gilt eine 100-prozentige Schadensersatzforderung als vereinbart.
7 Pflichten des Kunden, Veranstalter-Haftpflicht
7.1 Der Kunde hat der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr.
7.2 Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr.unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
7.3 Der Kunde ist als Veranstalter verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften und anderen zu genügen und insbesondere in Absprache mit Behörden erforderliche Genehmigungen, rechtzeitig einzuholen. Dies gilt insbesondere für Visa für einreisende Künstler*innen im internationalen Gebiet.
7.4 Der Kunde verpflichtet sich außerdem eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung für die Veranstaltung abzuschließen.
7.5 GEMA-Gebühren und andere Bewilligungen sowie Genehmigungen aller Art werden vom Kunden eingeholt.
8 Kündigung
8.1 Im Falle der Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund erhält die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. die vereinbarte Gage für die bereits erbrachten Leistungen. Bei Kündigungen von bereits erteilten Aufträgen aller Art ist BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. zudem berechtigt eine Entschädigung in Höhe von 1500,00 EUR vom Kunden zu fordern.
8.2 Bei Kündigung innerhalb 4 Wochen vor dem Installationstag oder im weiteren Verlauf 1. Veranstaltungstag ist die volle Rechnungssumme des Gesamtangebotes (100%) mit sofortiger Fälligkeit zu zahlen. Reduzierungen von Aufträgen oder Teilaufträgen sind nicht möglich.
8.3 Nimmt der Kunde trotz Fertigstellungserklärung die Leistung der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. ohne wichtigen Grund nicht ab oder kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
8.4 Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen sowie 30 % des Wertes der noch nicht erbrachten Leistungen verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens bleibt der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. vorbehalten.
8.5 BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. ist berechtigt, aus sachlichen Gründen vom Vertrag zurückzutreten, zum Beispiel:
- bei höherer Gewalt oder dem Bestehen von anderen nicht zu vertretenden Gründen, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- wenn begründeter Anlass besteht, dass die Veranstaltung die Sicherheit oder den Ruf von BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr.,ihren Mitarbeitern oder anderen Gästen gefährdet.
- bei behördlichen Auflagen oder Untersagungen, oder wenn die Räume unter irreführender Angabe über den Zweck der Veranstaltung gebucht werden.
- 9 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte, Eigenwerbung, Referenzrecht, Schutzrechte
9.1 Sämtliche erbrachte Leistungen und gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) Eigentum der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr.
9.2 Der Kunde ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe usw. der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. nur für die laut Vertrag vorgesehenen Zwecke berechtigt, Vervielfältigungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. zulässig. Druckvorlagen, Arbeitsfilme und Negative, die von der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr., auch wenn Sie dem Kunden berechnet werden.
9.3 Änderungen von Konzepten, Entwürfen usw. dürfen nur die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. oder von dieser ausdrücklich entsprechend beauftragte Personen vornehmen.
9.4 Nutzungsrechte jeder Art an den von BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. erstellten Konzeptionen, Texten, Fotografien, Videos, Plänen, Programmen, Skizzen, Entwürfen und gelieferten Waren im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien bei der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere) Verwertung, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. zulässig.
9.5 Die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. ist berechtigt, die Veranstaltung aufzuzeichnen und die Aufzeichnung sowie Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren nebst Hintergrundinformationen über das Projekt zu Referenz- und Dokumentationszwecken sowie der Eigenwerbung zu verwenden. Die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Kunden in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
9.6 Alle im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen bei der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. oder von ihr – auch im Namen des Kunden – beauftragten Dritten entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ausschließlich bei der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets nur für die konkrete Veranstaltung.
9.7 Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach den vom Kunden vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewährung dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Kunde ist verpflichtet, die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und, soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten.
9.8 Die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen als Referenz in anderen Zusammenhängen zu nutzen; der Kunde ist berechtigt, dem mit Wirkung für die Zukunft schriftlich zu widersprechen soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Bei Werbe- und ähnlichen Maßnahmen darf die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. zudem auf sich selbst hinweisen. Diese Rechte stehen derBEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. ohne Entgeltanspruch des Kunden zu.
9.9 Der Kunde willigt ein, dass die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. die Namen der Kunden zu Zwecken der Eigenwerbung speichert und verwendet.
9.10 Die Kunden willigen ein, dass die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. im Rahmen des Vertrages persönliche Daten wie Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse soweit für die Vertragserfüllung notwendig, Dritten gegenüber bekannt gibt.
10 Aufbewahrung von Unterlagen und Datenschutz
10.1 BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. bewahrt die den Auftrag betreffenden Unterlagen für die Dauer die Dauer der Auftragserfüllung auf. Bei Zurverfügungstellung von Originalvorlagen (Dias, USBs-Sticks, CDs usw.) verpflichtet sich der Kunde, Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Kunden, die nicht binnen eines Monates nach Beendigung des Auftrags zurückverlangt werden, übernimmt die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. keine Haftung.
10.2 Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser personenbezogene Daten, gleich ob sie von der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.
11 Gewährleistung
11.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. bei Abnahme zu prüfen und Mängel zu rügen. Die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. behält sich ein Recht auf einmalige Nachbesserung vor. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. In jedem Fall müssen Mängelrügen spätestens 7 Tage nach Veranstaltungsende der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. zugegangen sein. Der Kunde hat in keinem Fall ein Recht auf eigenmächtige Preisminderung.
11.2 Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme/Übergabe Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. die Feststellung der Mängel erschwert.
11.3 Die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
11.4 Als Gewährleistung kann der Kunde grundsätzlich nur Nachbesserungen verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserungen richtet sich nach dem Ermessen der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr., der auch die Ersatzlieferung jederzeit offen steht.
11.5 Ist die Nachbesserung wegen Zeitablaufes (Beendigung der Veranstaltung) ausgeschlossen, stehen dem Kunden nur Minderungsrechte zu.
11.6 Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus Verletzung der Nachbesserungspflicht, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
12 Haftung
12.1 Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haftet die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. nur, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
12.2 Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Kunden eingeschaltet werden, wird keine Haftung übernommen, sofern der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. gegenüber diesem verlangen.
12.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. nicht für eingebrachte Gegenstände des Kunden, soweit die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat.
12.4 Wird die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. vom Kunden beauftragt und bringt der Kunde oder seine Gäste zusätzlich eigene Speisen, Getränke oder dergleichen in die Veranstaltung mit ein, haftet der Kunde für den ordnungsgemäßen Zustand und die ordnungsgemäße Lagerung und die ordnungsgemäße Präsentation aller eingebrachten Produkte laut Lebensmittelhygieneverordnung und aller anderen hygienischen Grundsätze.
12.5 Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet wird.
12.6 Die Haftung für vertragsuntypische (Folge-) Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit.
12.7 Soweit Schäden durch die BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist die Haftung auf 30 % der vereinbarten Gage begrenzt. Wird der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr. grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, ist die Haftung für Schäden auf die Höhe der Gage begrenzt. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungsgehilfen der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr.
12.8 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der BEYOND THE HILL PRODUCTIONS Malcolmson Hill Gbr., soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, er seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder sein Sitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13.2 Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB, HGB). Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Verbindlichkeiten der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.